Der Traum vom eigenen Pool im Kleingarten ist bei vielen Pächtern groß, besonders an heißen Sommertagen. Doch die Realität sieht häufig anders aus: In den meisten Kleingartenanlagen sind Pools strikt verboten. Warum das so ist und welche Hintergründe dieses Verbot hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
Gesetzliche Vorschriften für Pools im Kleingarten
Ein wichtiger Grund für das Verbot von Pools im Kleingarten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt genau, wie ein Kleingarten genutzt werden darf. Laut Gesetz steht die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund, was bedeutet, dass der Garten vorrangig der Erzeugung von Obst, Gemüse und Blumen dienen soll. Ein Pool gilt hier als nicht kleingärtnerische Nutzung und ist mit den gesetzlichen Vorgaben meist nicht vereinbar.
Darüber hinaus sehen die Satzungen vieler Kleingartenvereine zusätzliche Einschränkungen vor. Größere Wasserbecken, wie sie für Pools typisch sind, überschreiten oft die erlaubte Quadratmeterzahl für bauliche Anlagen oder werden als feste Einbauten betrachtet, die grundsätzlich untersagt sind. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern im schlimmsten Fall sogar den Verlust des Pachtvertrags.
Auch versicherungsrechtliche Aspekte spielen eine Rolle. Pools stellen potenzielle Unfallquellen dar, und die Haftung bei Unfällen ist oft nicht eindeutig geregelt. Viele Versicherungen schließen Schäden durch private Pools im Kleingarten sogar explizit aus. Deshalb ist es aus Sicht der Vereine und Gesetzgeber sinnvoll, Pools grundsätzlich zu verbieten, um Streitfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Umweltschutz und Nachbarschaft: Die Gründe fürs Verbot
Neben den gesetzlichen Vorgaben sind auch Umweltaspekte ein zentrales Argument gegen Pools im Kleingarten. Das regelmäßige Befüllen großer Pools verbraucht erhebliche Mengen an Trinkwasser – eine Ressource, die zunehmend kostbarer wird. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass das Poolwasser mit Chemikalien belastet ist und beim Entleeren in den Boden oder das Abwassersystem gelangt. Das kann zu erheblichen Umweltschäden führen und den natürlichen Charakter der Kleingartenanlage beeinträchtigen.
Ein weiterer Grund ist der Schutz der Nachbarschaft und der Gemeinschaftsgedanke im Kleingarten. Lärm durch Poolpartys oder spielende Kinder kann schnell zu Konflikten mit anderen Pächtern führen. Außerdem widerspricht ein Pool oft dem sozialen und naturnahen Charakter einer Kleingartenanlage, die für Erholung und Gartenbau steht, nicht für Freizeitvergnügen wie im Freibad.
Last but not least: Die Fläche eines Kleingartens ist begrenzt. Jeder Quadratmeter, der für einen Pool genutzt wird, fehlt für die eigentliche gärtnerische Nutzung. Würden alle Pächter Pools aufstellen, ginge das gärtnerische Prinzip der Anlage verloren. Daher legen die Vereine großen Wert darauf, dass die Flächen ihrem ursprünglichen Zweck vorbehalten bleiben und nicht durch Pools oder ähnliche Freizeitobjekte ersetzt werden.
Obwohl ein eigener Pool im Kleingarten für viele verlockend klingt, sprechen zahlreiche Gründe dagegen – von strengen gesetzlichen Vorgaben bis hin zu Umwelt- und Nachbarschaftsschutz. Wer seinen Garten wirklich genießen möchte, sollte sich an die Regeln halten und nach alternativen Erfrischungen suchen, etwa einer kleinen Gartendusche. So bleibt der Kleingarten das, was er sein soll: ein grünes Paradies für Naturfreunde und Hobbygärtner.