Das eigene Schwimmbecken im Garten ist für viele Hausbesitzer in Deutschland ein Traum, besonders an heißen Sommertagen. Doch bevor der Traum vom kühlen Nass realisiert werden kann, stellt sich häufig die Frage: Wie groß darf ein Pool ohne Baugenehmigung in Deutschland eigentlich sein? In diesem Artikel klären wir über die gesetzlichen Regelungen und die erlaubte Poolgröße auf, damit Sie Ihr Badevergnügen entspannt genießen können.

Gesetzliche Regelungen für private Pools in Deutschland

In Deutschland ist das Baurecht grundsätzlich Ländersache, das heißt, jedes Bundesland kann eigene Vorschriften bezüglich privater Schwimmbecken erlassen. Dennoch gibt es einige allgemeine Richtlinien, die fast überall gelten. Wer sich einen Pool in den Garten stellen möchte, muss in erster Linie zwischen einer sogenannten „baulichen Anlage“ und einer einfachen Aufstellhilfe unterscheiden. Während kleine Aufstellpools oft als „fliegende Bauten“ gelten und temporär sind, unterliegen fest eingebaute Pools strengeren Vorgaben.

Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Einbindung des Pools in das bestehende Grundstück. Oftmals sind auch Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken, Vorgaben zum Wasserschutz oder andere kommunale Vorschriften zu beachten. Wer sich nicht sicher ist, sollte vor Baubeginn immer das zuständige Bauamt konsultieren, um böse Überraschungen und eventuelle Rückbauverpflichtungen zu vermeiden.

Weiterhin spielt auch der Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde eine wichtige Rolle. Manche Gemeinden haben besondere Vorschriften in Bezug auf die Bebauung von Gartengrundstücken oder den Anteil der versiegelten Fläche. Es empfiehlt sich daher, vorab Einsicht in den Bebauungsplan zu nehmen und gegebenenfalls mit Nachbarn über das geplante Bauvorhaben zu sprechen.

Maximale Poolgröße ohne Baugenehmigung im Überblick

Die meisten Bundesländer erlauben den Bau eines privaten Pools bis zu einer bestimmten Größe ohne Baugenehmigung. In der Regel ist eine Baugenehmigung für Pools bis zu einem Fassungsvermögen von 50 m³ (Kubikmetern) nicht erforderlich. Das entspricht beispielweise einem Becken von etwa 8 Meter Länge, 4 Meter Breite und 1,5 Meter Tiefe. Überschreitet der Pool jedoch dieses Volumen, ist meist eine Genehmigung erforderlich.

Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Bundesländern. In Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg gilt häufig die 50 m³-Grenze, während andere Bundesländer wie Berlin oder Hamburg mitunter abweichende Regelungen haben. Auch die Art des Beckens – ob fest eingebaut oder nur aufgestellt – kann Einfluss auf die Genehmigungspflicht haben. Daher empfiehlt sich immer ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.

Neben dem Volumen spielen manchmal auch andere Faktoren eine Rolle. Steht der Pool beispielsweise dauerhaft im Garten oder wird er nach der Saison wieder abgebaut? Ist eine Überdachung geplant oder gar eine Poolheizung? Diese Faktoren können unter Umständen zusätzliche Genehmigungen erforderlich machen. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Bau umfassend zu informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer einen privaten Pool plant, kann in den meisten Fällen bis zu einem Volumen von 50 m³ auf eine Baugenehmigung verzichten – sofern keine weiteren Besonderheiten hinzukommen. Dennoch ist es wichtig, sich vorab bei der zuständigen Behörde oder dem Bauamt zu erkundigen, denn regionale Unterschiede und zusätzliche Vorschriften können den Bau beeinflussen. So können Sie Ihren Pool rechtssicher genießen und den Sommer im eigenen Garten entspannt verbringen.