Ein eigener Pool im Garten ist für viele Hausbesitzer ein echter Traum – schließlich sorgt er für Erholung und Spaß direkt vor der Haustür. Doch bevor man zur Tat schreitet und mit dem Bau beginnt, stellt sich oft die Frage: Wie groß darf der Pool eigentlich sein, bevor eine offizielle Baugenehmigung notwendig wird? Die Antwort darauf ist gar nicht so einfach, denn sie hängt von verschiedenen gesetzlichen Vorgaben ab, die sich auch je nach Bundesland unterscheiden können. Im Folgenden werfen wir einen genauen Blick darauf, welche Regeln gelten und wie groß ein Pool ohne Genehmigung wirklich sein darf.

Gesetzliche Grundlagen: Wann ist eine Baugenehmigung nötig?

Ob für einen Swimmingpool eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt in Deutschland grundsätzlich von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere das öffentliche Baurecht, der Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde und die Landesbauordnungen. Diese Vorschriften regeln, was auf einem Grundstück errichtet werden darf und welche Abstände sowie Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Dabei unterscheiden die Behörden zwischen fest eingebauten, also sogenannten „ortsfesten“ Pools, und aufstellbaren Becken, die meist nicht dauerhaft installiert sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wasseroberfläche und das Volumen des geplanten Pools. Während kleinere, temporäre Planschbecken meist keine Rolle spielen, werden größere, in den Boden eingelassene Pools von den Behörden genauer betrachtet. Hierbei ist entscheidend, ob das Bauvorhaben als „bauliche Anlage“ gewertet wird – dies ist bei fest installierten Pools in der Regel der Fall, sodass die Landesbauordnung Anwendung findet. Darüber hinaus können auch Vorgaben aus dem Nachbarschaftsrecht, dem Denkmalschutz oder dem Umweltschutz zu beachten sein.

Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geben vor, unter welchen Bedingungen ein Pool genehmigungsfrei errichtet werden darf. Viele Gemeinden verlangen ab einer bestimmten Poolgröße eine Baugenehmigung, selbst wenn die Landesbauordnung eine Genehmigungsfreiheit vorsieht. Deshalb empfiehlt es sich immer, vor Baubeginn beim Bauamt oder der Gemeinde nachzufragen, welche Vorschriften vor Ort gelten und ob eventuell noch weitere Regelungen – etwa zum Mindestabstand zur Grundstücksgrenze – einzuhalten sind.

Maximale Poolgröße ohne Genehmigung in Deutschland

Die Frage „Wie groß darf ein Pool ohne Genehmigung sein?“ lässt sich nicht pauschal für ganz Deutschland beantworten, da die Vorschriften je nach Bundesland und Kommune variieren können. Grundsätzlich gilt jedoch: In den meisten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass ein Pool mit einer Wasseroberfläche von bis zu 100 Quadratmetern (m²) und einer Tiefe von maximal 1,50 Metern in der Regel genehmigungsfrei ist. Pools, die diese Maße überschreiten, benötigen in den allermeisten Fällen eine Baugenehmigung.

Ein Beispiel: In Nordrhein-Westfalen oder Bayern sind private Pools bis zu einer Größe von 100 m² Wasseroberfläche genehmigungsfrei, sofern keine weiteren baurechtlichen Vorschriften dagegensprechen. Ähnliche Regelungen finden sich auch in anderen Bundesländern, wobei es immer Ausnahmen geben kann – etwa in Wasserschutzgebieten oder bei besonderen Bebauungsplänen. Wichtig ist außerdem, dass auch das Aufstellen von technischen Anlagen wie Filteranlagen oder Abdeckungen unter Umständen genehmigungspflichtig sein kann.

Neben der Größe spielen auch andere Aspekte eine Rolle: So müssen Mindestabstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, und in manchen Regionen ist eine Anmeldung auch bei genehmigungsfreien Pools notwendig. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb vorab die zuständige Bauaufsichtsbehörde kontaktieren. So lässt sich vermeiden, dass der Traum vom privaten Pool durch nachträglichen Ärger mit den Behörden getrübt wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Pool bis zu 100 m² Wasseroberfläche und 1,50 Meter Tiefe ist in den meisten Fällen ohne Baugenehmigung erlaubt, sofern keine besonderen regionalen Vorschriften dagegensprechen. Trotzdem gibt es keine einheitliche Regelung für ganz Deutschland, da die Landesbauordnungen und kommunalen Regelungen entscheidend sind. Deshalb empfiehlt es sich, immer vor dem Bau mit der örtlichen Behörde Rücksprache zu halten, um böse Überraschungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Wer sich an die Vorgaben hält, kann den Sommer im eigenen Gartenpool unbeschwert genießen.