Ein eigener Pool im Garten ist für viele Hausbesitzer ein Traum, besonders an heißen Sommertagen. Doch bevor das erfrischende Badevergnügen beginnen kann, sollte man sich mit den rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen. In Deutschland gibt es klare Regeln, wie groß ein Gartenpool sein darf, ohne dass dafür eine Baugenehmigung nötig ist. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen und erklärt, wie groß Ihr Pool maximal sein darf, ohne eine Genehmigung einzuholen.
Gesetzliche Vorschriften für Gartenpools in Deutschland
In Deutschland gelten für den Bau von Gartenpools verschiedene Vorschriften, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Grundsätzlich ist das Baurecht Ländersache, was bedeutet, dass die jeweiligen Landesbauordnungen die maßgeblichen Regeln festlegen. Diese Vorschriften dienen dazu, das Erscheinungsbild von Wohngebieten zu wahren, Nachbarn zu schützen und die Umweltverträglichkeit sicherzustellen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen sogenannten genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Bei Gartenpools kommt es vor allem auf das Volumen und die Größe an. Zusätzlich spielen Faktoren wie der Abstand zur Grundstücksgrenze und die Tiefe des Beckens eine Rolle. Manche Kommunen verlangen auch bestimmte Abstände zu Gebäuden oder legen Wert auf die Regenwasserableitung.
Vor dem Bau eines Pools ist es daher ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu informieren. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern auch Bußgelder oder sogar einen Rückbau des Pools. Eine frühzeitige Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen sorgt für einen sorgenfreien Badespaß im eigenen Garten.
Maximale Poolgröße ohne Baugenehmigung im Überblick
Die zentrale Frage für viele Poolbesitzer lautet: Wie groß darf ein Pool sein, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist? Die Antwort darauf ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, doch ein Blick in die meisten Landesbauordnungen zeigt, dass Pools mit einem Beckenvolumen von bis zu 50 Kubikmetern (m³) in der Regel ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Wer also etwa ein Rundbecken mit einem Durchmesser von 5 Metern und einer Tiefe von 1,5 Metern plant, bleibt unter dieser Grenze.
Neben dem Volumen ist auch die Höhe des Pools ein Kriterium. In vielen Fällen gelten frei aufgestellte, nicht fest mit dem Boden verbundene Pools als genehmigungsfrei, solange sie nicht tiefer als 1,5 Meter sind. Wer allerdings einen fest eingebauten, gemauerten oder eingelassenen Pool plant, sollte besonders auf die jeweiligen Landesgesetze achten. Zusätzlich können in Bebauungsplänen oder durch nachbarschaftsrechtliche Vorgaben weitere Einschränkungen bestehen.
Auch wenn der Pool an sich genehmigungsfrei ist, können andere Vorschriften greifen, beispielsweise zum Schutz des Grundwassers oder zur Abwasserentsorgung. Deshalb empfiehlt es sich, nicht nur die Größe, sondern auch die Nutzung und die technischen Details vorab mit den Behörden zu besprechen. So lässt sich sicherstellen, dass der Poolbau nicht nachträglich gestoppt werden muss.
Ein Gartenpool verspricht Erholung und Spaß, doch sollte der Traum vom eigenen Schwimmbecken immer mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben realisiert werden. Die Faustregel von maximal 50 Kubikmetern Volumen ohne Baugenehmigung bietet eine gute Orientierung, ersetzt jedoch nicht die individuelle Prüfung der Landesbauordnung. Wer rechtzeitig plant und sich informiert, kann unbeschwert die Abkühlung im eigenen Garten genießen und dabei rechtlich auf der sicheren Seite sein.